Open Air
Milmersdorf
                                       28. - 29. Juni 24
OPEN AIR
MILMERSDORF
Direkt zum Seiteninhalt
ALLGEMEINE INFORMATIONEN

Öffnungszeiten Veranstaltungsgelände
Das Veranstaltungsgelände wird am Freitag, den 28.06.2024 und am Samstag, den
29.06.2024 jeweils um 18:30 Uhr geöffnet. Ab diesem Zeitpunkt könnt Ihr Euch einen Platz
suchen und es Euch gemütlich machen. Der Essens- und Getränkeverkauf startet ebenfalls
ab 18:30 Uhr.
Die Live-Musik endet um 01 :00 Uhr. Das Veranstaltungsgelände muss jeweils bis 2:00 Uhr
morgens geräumt sein.

Altersbeschränkungen
Bitte einen Ausweis mitführen und am Check-In vorzeigen.
Kinder sind Personen unter 14 Jahren, Jugendliche sind Personen zwischen 14 und 18 Jahren.
Das Milmersdorf Open-Air ist eine Musikveranstaltung und fällt somit in den Bereich der
künstlerischen Betätigung. Daher gilt es nicht als Tanzveranstaltung im Sinne des
Jugendschutzgesetzes.
Kinder zwischen 8 und 14 Jahren dürfen die Konzerte nur in Begleitung einer
personensorgeberechtigten Person besuchen. Personensorgeberechtigte Personen sind
Mutter und/oder Vater oder Vom1und.
Jugendliche von 14 bis einschließlich 15 Jahre haben Zutritt zum Veranstaltungsgelände
ausschließlich mit einem Elternteil, bzw. Vormund.
Jugendliche von 16 bis einschließlich 17 Jahre haben Zutritt zum Veranstaltungsgelände ohne
Elternteil, bzw. Vormund bis 24:00 Uhr. Danach muss das Veranstaltungsgelände verlassen
werden.
Die Personenberechtigung kann nicht auf andere Personen übertragen werden.
Der Verzehr branntweinhaltiger Getränke und das Rauchen in der Öffentlichkeit ist nur
Personen über 18 Jahren gestattet!
Ab 18 Jahre - Viel Spaß und verhaltet Euch anständig.

Besondere Hinweise zum Jugendschutz
Das Milmersdorf Open-Air ist eine Musikveranstaltung. Somit wird von dem
Personensorgeberechtigten besonderes Augenmerk für das Kind verlangt.
Das Kind ist nicht durch fahrlässiges Verhalten der Eltern in Gefahr zu bringen.
Kindern ist der Aufenthalt unmittelbar vor der Bühne zu untersagen.
Während der Konzerte dürfen Kinder nicht mit in die Menschenmenge vor der Bühne
genommen werden.
Für besonderen Gehörschutz der Kinder ist vom Personensorgeberechtigten zu sorgen.
Alle weiteren gesetzlichen Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes behalten ihre volle
Geltung. Besonders Abgabe und Verzehr von alkoholischen Getränken und Tabakwaren.

Barrierefreiheit
Konzertbesuchern mit Behinderungen, die über einen amtlichen Schwerbehindertenausweis
mit Mer1<Zeichen B verfügen, sowie deren Begleitperson benötigen für jeden Tag ein Ticket,
oder ein Kombi-Ticket.

Ticketkontrolle
Alle Eintrittskarten werden vor dem Check-in gescannt. Nach dem Check-in erhaltet Ihr ein
Veranstaltungsam1band. Die Eintrittskarte verliert nach dem Scannen ihre Gültigkeit.

Preis-/Einlassinformationen
Ermäßigte Preise gelten für Jugendliche von 12 bis einschließlich 15 Jahre, sowie für
Menschen mit Behinderung (GdB 50 im Schwerbehindertenausweis).
Der Eintritt ist für alle Personen unter 12 Jahren frei.
Zurück zum Seiteninhalt